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Rauchmelderpflicht in Bayern ab 01.01.2018 für alle Wohnungen

Rauchmelderpflicht in Bayern
ab 01.01.2018
für alle Wohnungen

Gemäß Art. 46 Abs. 4 Bayerischer Bauordnung sind alle Eigentümer
von vorhandenen Wohnungen verpflichtet, jede Wohnung bis 31.12.2017
entsprechend auszustatten.

Informationen zur Ausstattung, Montage und Wartung
finden Sie unter den nachstehenden Links:

Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr
Rauchmelder retten Leben

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