Rauchmelderpflicht in Bayern ab 01.01.2018 für alle Wohnungen
Rauchmelderpflicht in Bayern
ab 01.01.2018
für alle Wohnungen
Gemäß Art. 46 Abs. 4 Bayerischer Bauordnung sind alle Eigentümer
von vorhandenen Wohnungen verpflichtet, jede Wohnung bis 31.12.2017
entsprechend auszustatten.
Informationen zur Ausstattung, Montage und Wartung
finden Sie unter den nachstehenden Links:
- Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr
- Rauchmelder retten Leben